Zuwendung nach Kulturförderrichtlinie - KOMMUNE

Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute

Bitte melden Sie sich an um diesen Online-Dienst nutzen zu können.

Die KOMMUNE gewährt auf Antrag Zuwendungen zur Förderung der freien Kulturarbeit. Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben im Gebiet der KOMMUNE zu fördern. Die Förderung konzentriert sich im Rahmen von Schwerpunktsetzung auf Vorhaben mit hoher öffentlicher Relevanz, die von besonderem Interesse für die KOMMUNE sind, die eine Ergänzung zum städtischen Kulturangebot darstellen und die in besonderen Fällen das hallesche künstlerische Potential überregional präsentieren. 

Zuwendungen für Maßnahmen können für nachfolgende Bereiche bewilligt werden:

  • Musik
  • darstellende und bildende Kunst
  • Filmkunst
  • Literatur
  • Kinder-und Jugendkultur,
  • Soziokultur sowie
  • Traditions-und Heimatpflege.
Vollständige Beschreibung anzeigen

Für diesen Onlinedienst ist eine Anmeldung erforderlich. Sofern Sie noch über kein Nutzerkonto des Landes verfügen, registrieren Sie sich bitte vorher.