Antrag auf Abmeldung eines Hundes

Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute

Änderungsmitteilung gem. § 15 Abs. 4 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren.
Hinweis: Betrifft nur Hunde die ab dem 01.03.2009 geboren sind.
Die Entgegennahme der Anzeige ist kostenpflichtig gem. der allgemeinen Gebührenordnung des Land Sachsen- Anhalt (ALLGO) vom 23.08.2004 in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Anlage zur ALLGO LSA, lfd. Nr. 66 Tarifstelle 3.3,. Es wird der Betrag von 10,00 EURO erhoben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Was wird benötigt?
  • Kopie des Versicherungsschein
  • Registrierung
Antrag stellen

Die Nutzung des Serviceportals setzt eine gültige Anmeldung voraus. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an oder registrieren Sie sich zuerst.
Für die Registrierung benötigen Sie eine E-Mail-Adresse und Zugriff auf das E-Mail-Postfach, um den Bestätigungslink der Registrierung zu aktivieren.