Antrag zur Anmeldung Hundesteuer

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Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, wenn

  • der Hund, nach dem 28. Februar 2009 geboren wurde,
  • der Hund der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander angehört,
  • bei dem Hund eine Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall behördlich festgestellt wurde,

Die Anmeldung beinhaltet auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Über die Anmeldung erteilt Ihnen die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Die von der Hundehalterin oder dem Hundehalter übermittelten Angaben werden in dem Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt gespeichert.

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