Anzeige für Bohrvorhaben
Eine wichtige Aufgabe des Landkreises MUSTERKOMMUNE ist der Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Als Bestandteil des Naturhaushalts und auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind diese zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen einzelner Personen dienen. Rechtsgrundlagen sind vor allem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Wassergesetz des MUSTERKOMMUNE.
Wenn eine Bohrung das Grundwasser in Beschaffenheit, Bewegung oder anderen Eigenschaften beeinflussen kann, muss diese vor Beginn angezeigt werden.
Dies betrifft Bohrungen
- zur Grundwassernutzung oder Grundwasserpegelbohrungen,
- Erdwärmesonden-Bohrungen,
- Sondergründungen.
Die bei einem solchen Erdaufschluss gewonnenen Daten (z. B. Grundwasserstände) sind ebenfalls schriftlich einzureichen.
Sie haben hier die Möglichkeit die Anzeige schnell und unkompliziert online zu stellen. Melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an.
Was wird benötigt?
- Qualifikation des Bohrbetriebes
- Registrierung
- Zustimmung des Grundstückseigentümers