Antrag auf Abmeldung bzw. Kündigung eines Kita- oder Hortbetreuungsplatzes

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(Auszug aus der Satzung über die Trägerschaft der MUSTERKOMMUNE von öffentlichen Kindertageseinrichtungen zur Förderung und Betreuung von Kindern § 17 „Die Abmeldung eines Kindes durch die Erziehungsberechtigten aus der Tageseinrichtung muss spätestens am 30.06. für das kommende Jahr und am 31.12. zum 30.06. des Folgejahres erfolgen, wenn nicht wichtige Gründe geltend gemacht werden.
Wichtige Gründe können unter anderem sein:
1. Umzug,
2.Arbeitslosigkeit eines Elternteiles.
Diese Regelung betrifft nicht den Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten und vom Kindergarten in den Hort.
Für eine Kündigung aus wichtigem Grund ist ein schriftlicher Antrag mit hinreichender Begründung erforderlich.“
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