SYSTEM Einsichtnahme in Bau- und Hausakten

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Bau- und Hausakten können von den Eigentümern der Objekte oder von deren Bevollmächtigten eingesehen werden. Im Vorfeld ist ein Eigentumsnachweis wie z.B. ein aktueller Grundbuchauszug, ein aktueller Kaufvertrag oder der Erbnachweis notwendig. Bei Bevollmächtigten ist zusätzlich die Vollmacht erforderlich. Dies schützt vor unbefugter Einsichtnahme in datenschutzrelevante Unterlagen.

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